Montag bis Freitag 09:00 - 18:00 Uhr  Kontakt 089 - 20 20 89 90

Lotus Travel ist eine Marke der Fit Reisen Group

Reisebedingungen

Lotus Travel ist eine Marke der FIT Gesellschaft für gesundes Reisen mbH. Die Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Lotus Travel (Fit Reisen). Die Lotus Travel Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651a – y BGB und die Artikel 250 und 252 des EGBGB und konkretisieren diese. Auch wenn Sie nur einzelne Reiseleistungen (z. B. Hotelübernachtung, Mietwagen) buchen und diese nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, gewährt Lotus Travel Ihnen freiwillig den Schutz des Pauschalreiserechts – ausgenommen den Reisepreissicherungsschein. 

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit Ihrer Anmeldung (mündlich, telefonisch, per E-Mail, Homepage) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Lotus Travel bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangs-bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Bei oder unverzüglich nach Vertragsab-schluss erhalten Sie die Buchungsbestäti-gung auf einem dauerhaften Datenträger, sofern Sie nicht Anspruch auf eine Bu-chungsbestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, soweit diese die Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das wir für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.

2. Bezahlung

2.1 Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein) für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen. Nur wenn Sie eine Einzelleistung buchen, wird Ihnen kein Sicherungsschein ausgehändigt.

2.2 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die Kosten für die Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der Versand der Reiseunterlagen an Sie erfolgt nach dem vollständigen Zahlungseingang. Bei kurzfristigen Buchungen behalten wir uns vor, nur die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren anzubieten.

2.3 Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den oben genannten Zeitpunkten. Sollte der Lastschrifteinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto nicht möglich sein, ist Lotus Travel berechtigt die dadurch entstehenden Mehrkosten (Rückbelastungsentgelte) i.H.v. 10 € zu erheben.

2.4 Lotus Travel erhebt für gängige Zahlungsmittel (Überweisung, SEPA-Lastschriften, Mastercard, Visa etc.) keine Gebühren. Bei Zahlung in anderen Währungen als Euro oder der Nutzung von nicht gängigen Zahlungswegen wie American Express und ähnlichen können Transaktionsentgelte anfallen, über deren Höhe wir Sie natürlich vor der Zahlung informieren.

2.5 Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen, obwohl Lotus Travel  zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist Lotus Travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1. zu belasten.

3. Vertragliche Leistungen und Preise

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen von Lotus Travel und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro, pro Person. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher Bestätigung durch Lotus Travel. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels) sind nicht zur Abgabe von Zusagen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ermächtigt.

3.2 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Lotus Travel herausgegeben werden, sind für Lotus Travel und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Lotus Travel gemacht wurden.

3.3 Bitte informieren Sie sich vor Abflug darüber, wieviel freie Gepäckstücke und wie viele Gepäckgewicht der von Ihnen gebuchte Flugtarif erlaubt. Sollte Ihnen die gebuchten Gepäckgrenzen nicht ausreichen, können Sie diese bis 1 Tag vor Abflug bei Lotus Travel kostenpflichtig nachbuchen.

4. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

4.1 Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vor der Reise, z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Lotus Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Lotus Travel wird Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntniserlangung des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis setzen.

4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Lotus Travel gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, soweit Ihnen Lotus Travel eine solche angeboten hat. Wenn Sie nicht oder nicht in der gesetzten Frist auf diese Mitteilung reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

4.3 Bei Gruppenreisen ist Lotus Travel berechtigt, bei Teilnahmeverhinderung des in der Reisebestätigung benannten Yogalehrers/ Seminarleiters einen Ersatz einzusetzen. Dies gilt insbesondere für krankheitsbedingte Ausfälle. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns bzw. dem buchenden Reisebüro. Der erklärte Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag/Hotelvertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert Lotus Travel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann  Lotus Travel eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Lotus Travel zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von  Lotus Travel unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn (Stornierung) hat Lotus Travel ein Wahlrecht zwischen der konkret ermittelten angemessenen Entschädigung (§ 651h Abs. 2 BGB) und der nachstehenden pauschalierten Entschädigung. Wählt  Lotus Travel die pauschalierte Entschädigung gilt für die Abrechnung je nach Zeitpunkt des Zugang der Rücktritterklärung folgende Stornostaffel:

Pauschalreisen mit Eigenanreise

  • bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
  • bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
  • bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%
  • bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
  • bis 4. Tag vor Reiseantritt 70%
  • bis 2. Tag vor Reiseantritt 85%
  • ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 90%

Flugpauschalreisen/Nur-Flug-Buchungen

  • bis 50. Tag vor Reiseantritt 30%
  • bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
  • bis 15. Tag vor Reiseantritt 55%
  • bis 8. Tag vor Reiseantritt 70%
  • bis 4. Tag vor Reiseantritt 80%
  • bis 2. Tag vor Reiseantritt 90%
  • ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 95%

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die diese Rücktrittskosten im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt.

5.2 Ihr gesetzliches Recht, bei Pauschalreisen einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der an Ihrer Stelle mit allen Rechten und Pflichten in den Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (bspw. E-Mail) zugeht. Lotus Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisenden. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

5.3 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.

5.4 Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die Lotus Travel zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.

5.5 Ist Lotus Travel infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, werden wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung leisten.

6. Umbuchung/Zusatzkosten

6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung besteht nicht. Sollten Sie eine Umbuchung wünschen, berechnet Lotus Travel die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich Ihnen zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt nach Ziffer 6 ergeben hätten. Bei geringfügigen Änderungen, die nur geringe Kosten verursachen wie z.B. der Änderung der Verpflegung oder Erweiterung des Leistungsumfanges, kann Lotus Travel im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 30 € erheben.

6.2 Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten von Lotus Travel bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen (z.B. für Besorgung von Visa), darf Lotus Travel den Ersatz der Auslagen durch den Kunden verlangen. Dies umfasst bspw. Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei fehlenden oder falschen Namensangaben des Kunden.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Lotus Travel bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit Sie solche Gründe nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Lotus Travel wird sich um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger in einem solchen Fall aber bemühen.

8. Rücktritt und Kündigung durch Lotus Travel

8.1  Lotus Travel kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Lotus Travel beruht.

8.2 Kündigen wir, behält Lotus Travel den Anspruch auf den Reisepreis; Lotus Travel muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Lotus Travel aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der Lotus Travel von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8.3 Lotus Travel kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens zum 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn Lotus Travel die Mindestteilnehmerzahl vor Vertragsschluss beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn Ihnen spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Der Rücktritt wird Ihnen spätestens an dem Tag erklärt, der Ihnen in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, wird Lotus Travel Ihnen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstatten.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind verpflichtet, uns Ihre Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis zu bringen: Sie erreichen Lotus Travel unter: Tel.: +49 Fax: +49 per Mail unter info@lotus-travel.com. Über unsere Erreichbarkeit unterrichten wir Sie auch in den Reiseunterlagen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651 m noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

9.2  Lotus Travel kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Wäre Abhilfe mit angemessenem Aufwand möglich und wird diese durch Lotus Travel innerhalb der Frist nicht erbracht, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen.

9.3 Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt kündigen, haben Sie Lotus Travel zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Lotus Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Lotus Travel erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

9.4 Eine Reiseleitung, sonstige Vertretungen vor Ort oder die Leistungsträger sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Lotus Travel anzuerkennen. Sie sind bevollmächtigt, eine Kündigung des Reisevertrags durch Lotus Travel auszusprechen.

9.5 Bei Gepäckverlust oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder Lotus Travel unverzüglich anzuzeigen (s. auch 10.1.).

9.6 Körperliche Einschränkungen (z. B. Gehbehinderung/Notwendigkeit eines Rollstuhles), Krankheiten (insb. Infektionskrankheiten), fehlende Kurfähigkeit oder sonstige Einschränkungen, die eine Beeinträchtigung der Beförderung, Unterbringung oder die Anwendungen/Behandlung vor Ort zur Folge haben können, sind Lotus Travel vor Abschluss einer Buchung anzuzeigen. Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung sind kulturellen Einstellungen/Begebenheiten des Ziellands maßgeblich. Nur wenn Sie der Verpflichtung uns zu informieren nachkommen können wir gewährleisten, dass es bei der Reiseabwicklung keine Komplikationen oder Beeinträchtigungen gibt.

9.7 Sie haben Lotus Travel zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Lotus Travel genannten Frist erhalten haben.

10. Beschränkung der Haftung

10.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Mögliche Ansprüche nach internationalen Übereinkünften bleiben unberührt.

10.2  Lotus Travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.  Lotus Travel haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich war.

11. Verjährung bei Buchung von einzelnen Reiseleistungen

Schadensersatzansprüche Lotus Travel gegenüber verjähren im Falle der Buchung von einzelnen Reiseleistungen nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Etwaige Ersatzansprüche gegen den Kunden wegen Veränderung oder Verschlechterung von Mietsachen (z.B. Mietwagen, Ferienwohnung) verjähren im Falle der Buchung von einzelnen Reiseleistungen nach sechs Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften

12.1 Lotus Travel wird die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes haben, bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.

12.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Lotus Travel schuldhaft, nicht unzureichend oder falsch informiert hat. Lotus Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden Lotus Travel mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Lotus Travel eigene Pflichten verletzt hat.

13. Ausführendes Luftfahrtunternehmen

Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist Lotus Travel verpflichtet, sich bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleitungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Lotus Travel verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Lotus Travel bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Lotus Travel Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so wird Lotus Travel Sie über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: https://transport.ec.europa.eu/index_en

14. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie Lotus Travel zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Es gelten die Datenschutzhinweise, die hier abgerufen werden können.

15. Sonstiges

15.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Lotus Travel (FIT Gesellschaft für gesundes Reisen mbH) findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Lotus Travel im Ausland für die Haftung von Lotus Travel dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden deutsches Recht Anwendung.

15.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter gilt als Gerichtsstand Frankfurt. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens. Die Möglichkeit des Kunden, die Klage gegen Lotus Travel auch an jedem anderen gegründeten Gerichtsstand zu erheben, bleibt unberührt.

15.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Lotus Travel anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

15.4 Lotus Travel weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Lotus Travel verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Lotus Travel weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr hin.

15.5 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Lotus Travel veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, auch Fehler können bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch Lotus Travel sind daher möglich, solange noch kein Vertrag zwischen Lotus Travel und dem Kunden geschlossen wurde. Auszugsweiser oder vollständiger Abdruck oder Übernahme von Inhalten, insbesondere Fotos oder Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von Lotus Travel. Hierbei könnten auch fremde Rechte verletzt werden.

15.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15.7 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Reiseveranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages. Alle Angaben entsprechen dem Stand Juni 2023.

Veranstalter

Lotus Travel

Eine Marke der FIT Gesellschaft für gesundes Reisen mbH

Ferdinand-Happ-Str. 28 / D-60314 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0) 69 40 58 85-0, Fax: +49 (0)69 40 58 85-903

E-Mail: info@fitreisen.de / Internet: www.fitreisen.de

Geschäftsführer: Claudia Wagner, Dr. Nils Asmussen, Jan Seifried

Handelsregistereintragung: Frankfurt/Main HRB 14905

Stand: Juni 2023